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VSZ e.V.

Die Fehlprognosen der VBL und ihre Folgen (C. Carlson)

Die VBL hat über einen längeren Zeitraum Fehlprognosen hinsichtlich der zu erwartenden Höhe der Rentnerzahlen, der Auszahlungen an die Rentner*innen und Ähnliches mehr abgeliefert. Mögliche künftige Kosten der Betriebsrenten für Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes wurden systematisch überschätzt.

Diese Schätzungen fließen nämlich in die Versorgungsberichte der Bundesregierung ein, die Ist- und Soll-Zahlen über rentenrelevante Entwicklungen in Deutschland enthalten, und die natürlich auch die Basis für rentenpolitische Maßnahmen der Regierung bilden. Schon der erste Versorgungsbericht im Jahr 1996 schätzte für das Jahr 2008 1,175 Millionen VBL-Rentner*innen – tatsächlich wurden es 977.600 in Gesamtdeutschland und 895.800 in der VBL West. Das sind Abweichungen von 17 bzw. 24 Prozent. Aber auch in den beiden folgenden Versorgungsberichten aus den Jahren 2001 und 2005 wurden die künftigen Zahlen im Schnitt um die 10% überschätzt. Man kann davon ausgehen, dass die Treffsicherheit der Prognosen aus dem vierten Bericht – veröffentlicht im Jahre 2010 – mit einem Vorhersagezeitraum bis 2050 keinesfalls zugenommen hat.

Da die VBL alle Daten und Informationen sowie auch den erforderlichen Sachverstand hatte, um zutreffende Prognosen zu machen, muss man leider davon ausgehen, dass die Fehlprognosen so gewollt waren. Sie sind also absichtlich und vorsätzlich erfolgt.

Man kann annehmen, dass die VBL mit den falschen Einschätzungen der Politik eine Schein-Rechtfertigung dafür liefern wollte, um feststellen zu können, dass die uns seit Jahrzehnten versprochenen Betriebsrenten leider, leider nicht mehr bezahlbar seien. Zwar wurde in Wahlkampfzeiten immer wieder eine bessere Angleichung der Angestelltenrenten an die Beamtenpensionen als politisches Ziel proklamiert. Indessen strebte die Politik für den öffentlichen Dienst offensichtlich im Gegenteil eine Rente nach Kassenlage an. Durch dieses unwürdige Spiel sollte das Narrativ begründet werden, dass Kürzungen unumgänglich wären. Und das hat wiederum zu der sog. „Reform“ der VBL-Rente ab 2002 geführt.

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