Für Ihre Zusatzversorgungsrente im öffentlichen Dienst
VSZ e.V.

Pressemitteilung Dynamik der Zusatzversorgungs-/Betriebsrentenim Öffentlichen Dienst

Der Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente VSZ e. V. wird eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags übergeben mit dem Ziel, eine angemessene Dynamisierung der Betriebsrenten im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wurde bis 2001 stets versprochen, sie würden eine beamtenähnliche Altersversorgung erhalten mit einer Rentendynamik vergleichbar der der Pensionäre. Dieses Versprechen – sowie andere auch – wurde seitdem von der Politik wieder eingesammelt.

Für Beschäftigte der Privatwirtschaft wurde in § 16 BetrAVG geregelt, dass Betriebsrenten nur um 1% jährlich angehoben werden müssen. Die Tarifpartner des Öffentlichen Dienstes haben diese Regelung sachgrundlos übernommen. (Z.B. haben Bund, Länder und Kommunen, anders als Wirtschaftsunternehmen, kein Insolvenzrisiko zu befürchten.)

Bei der anhaltenden hohen Inflationsrate in Deutschland – im Juni dieses Jahres betrug sie laut Statistischem Bundesamt 6,4% – ist eine Anpassung der Rentenhöhe von 1% pro Jahr faktisch dasselbe wie eine Rentenminderung von mehr als 5%. Nach 20 Jahren ist die Rente fast wertlos.  

Bei mehr als zwei Millionen Rentnern und deren Angehörigen (z.B. Witwen) ist es eine elementare Frage der sozialen Gerechtigkeit, die Betriebsrenten nicht vorsätzlich zu schmälern. Zumal dann deutlich mehr Personen der Altersarmut anheimfallen und somit die staatlichen Sozialkassen stärker belasten. Ein unsinniges Nullsummenspiel.

Erschwerend kommt die übermäßig lange Laufzeit des einschlägigen Altersversorgungstarifvertrags hinzu. Dieser hat eine Bindungsfrist von 2002 bis 2025. Angesichts des ständigen Auf und Ab der volkswirtschaftlichen Situation: Bankenkrise, Eurokrise, Staatsschuldenkrise, galoppierende Inflation usw. ist es ein Unding, die Rentendynamik derart lange festzuschreiben.

Der Verein fordert daher den Bundestag auf, den § 16 BetrAVG so abzuändern, dass entweder mindestens eine jährliche Rentenanpassung in Höhe der Geldentwertungsrate oder aber gemäß den durchschnittlichen Tariferhöhungen des jeweiligen Jahres erfolgt.

Weitere Informationen – sowie der volle Wortlaut der Petition – sind über die Vereinsgeschäftsstelle erhältlich.

Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente VSZ e. V.
– Geschäftsstelle Göttingen RA Mathies –
Keplerstr. 5
37085 Göttingen
Tel. 0551/37060007

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