Zuschrift: Nochmals zum Freibetrag
„Ich habe mich heute auf Ihrer Web-Seite umgesehen“, schrieb uns ein aktives VSZ-Mitglied aus Berlin, „und zum Punkt `Doppelverbeitragung` eine einzige Berechnung gefunden. Und die hat noch nicht einmal die doppelte Höhe des neuen Freibetrages erreicht. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als ob für die VBL-Rentner – was den KV-Beitrag betrifft – alles in Ordnung ist“
Und weiter: „Zum Beispiel ist laut VBL-Geschäftsbericht 2018 auf der Seite 67 die mittlere Rentenhöhe bei 40 Dienstjahren mit 516 EUR angegeben. Bereits diese mittlere VBL-Rente würde einen VBL-Rentner bezüglich der Höhe des KV-Beitrages schlechter als einen SV-pflichtigen Arbeitnehmer stellen…
Zum Rechenbeispiel der VBL, auf der Startseite dieser Homepage, für den KV-Beitrag wäre eine höhere Betriebsrente – größer als 300 EUR, also besser die mittlere Betriebsrente von ca. 500 EUR – günstiger, weil man hierzu gleich den Hinweis geben könnte, wieviel weniger KV-Beitrag ein KV-pflichtiger Arbeitnehmer für einen Gehaltsanteil von 500 EUR zahlen muss – solange er sich unterhalb der KV-Beitragsbemessungsgrenze befindet“.